Fristlose Kündigung der Rechtsschutzversicherung nach widerrufener Deckungszusage?
Wegen eines Bußgeldverfahrens hielt ich mit dem Generalvertreter meiner Rechtsschutzversicherung telefonische Rücksprache, da ich nicht sicher war ob die Angelegenheit abgedeckt ist. Der Generalvertreter bei dem ich vor knapp 20 Jahren die Versicherung abgeschlossen habe und der mir auch in jedem Schreiben der Allianz als An- sprechpartner genannt wird, sagte mir telefonisch die Deckung zu. Der von mir beauftragte Rechtsanwalt wurde sofort für mich tätig, sein Gesuch um Kostendeckung jedoch von der Allianz-Zentrale in Hamburg abgelehnt.
In der Sache hat die Zentrale recht. Die Angelegenheit war laut Versicherungsvertrag nicht abgedeckt. Aus Kulanz für 20 Jahre Mitgliedschaft wollte man auch nicht tätig werden.
Ich habe daraufhin die Versicherung fristlos gekündigt und die Einzugsermächtigung widerrufen. Nun baut die Allianz Druck auf und will unbedingt noch einen halben Jahresbeitrag in Höhe von 116.-€. Inzwischen + Inkasso + Anwaltskosten von insgesamt noch einmal etwa 90.-€.
Ich halte das Verhalten der Allianz für einen Verstoß gegen Treu und Glauben und denke das dadurch eine fristlose Kündigung durchaus gerechtfertigt ist. Ohne die Zusage des Generalvertreters hätte ich in der Angelegenheit niemals einen Anwalt konsultiert. Die Kosten hierfür habe ich nun alleine zu tragen.
Ist eine fristlose Kündigung nach Rücknahme einer bereits erfolgten Deckungszusage zulässig?
Ist die Allianz vielleicht sogar für den mir entstandenen Schaden Schadenersatzpflichtig?
Zunächst eimal herzlichen Dank an alle die mir helfen wollen!
Ich möchte die Angelegenheit noch etwas konkretisieren.
Der Generalvertreter der Allianz ist dort seit sehr langer Zeit fest angestellt. Er hat Anfang der 90er Jahre für mich und meine ganze Familie ein erhebliches Versicherungspaket abgeschlossen, war immer für uns alle der Ansprechpartner und wurde auch in jedem Schreiben als solcher von der Allianz benannt. Wenn ich auf die Aussagen eines solchen Menschen nicht bauen kann, liegt meines Erachtens ein Verstoß gegen Treu und Glauben vor (ich glaube §242 BGB) welcher mir eine weitere Mitgliedschaft unmöglich macht.
Die Versicherung wurde übrigens halbjährlich und im Voraus bezahlt. Ein Minus besteht nicht.
Die Sache mit dem Ombudsmann ist sehr interessant. Das lasse ich mir mal durch den Kopf gehen.
Gruß
Esed
Written by Druard in Recht & Ethik
Better Answer
Ok gehen wir in media res, eine Deckungszusage hat nie vorgelegen, jedenfalls nicht von der Rechtsabteilung der Versicherung. Die Deckungszusage durch den Generalvertreter ist irrelevant, da rechtlich kein Bestand.
Wieso aber dein RA ohne Zusage tätig geworden ist, ist komisch, den die stellen normalerweise den Antrag auf Rechtsschutz und somit auf Deckung. Er hat also auf deine Aussage hin, die Tätigkeit aufgenommen. Diesen dafür in die Haftung zu nehmen oder gar seine Kosten zu negieren, dürfte unmöglich sein.
Und ja du hast das Recht, bei Verweigerung der Versicherung einen Schadensfall zu übernehmen, diese fristlos zu Kündigen. Aber die Zeit bis zur Wirkung der Kündigung muss bezahlt werden.
das gilt bei rückwirkender Zahlung der Versicherungsbeiträge. Also kann es sein, dass du noch im minus bis zur Kündigung stehst. Also der Betrag bis zur Kündigung anteilsmäßig offen ist.(Debitor)
Schau dir an, wie du die Zahlungen an die Rechtschutzversicherung leistest. Monatl, Viertl, Halbjl, jährl???
"TM"
Written by Tetrazepam
Other Answers
Meine Meinung ist, dass Du das nur mit einem Rechtsanwalt klären kannst. Davon hat die Allianz genügend, und sie wird bis zur letzten Instanz gehen.
Deshalb wäre mein Rat: zahle, das kostet weniger Nerven als ein Prozess über Monate, dessen Ausgang ungewiss ist - und bei dem es bei Dir um viel mehr Geld geht als der Betrag jetzt.
Das ist bitter - aber vielleicht vernünftiger.
Gruß
Written by Hugo
Hallo Esed,
ich kenne leider den Rechtsschutzvertrag und die diesem zu Grunde liegenden Versicherungs-bestimmungen nicht. Die können auch bei einer Gesellschaft recht unterschiedlich sein, je nachdem wann die letzte gültige Vertragsänderung durchgeführt wurde.
Ich würde der Forderung widersprechen und den Ombudsmann für Versicherungen anschreiben. Hier ist die Adresse: Versicherungsombudsmann e.V., Professor Dr. Günter Hirsch, Postfach 08 06 22, 10006 Berlin. Du kannst Dich auch an eine Verbraucherzentrale wenden. Die nehmen für eine Rechtsberatung 50,--€
Ich hoffe ich konnte Dir helfen und wünsche Dir viel Erfolg.
PS.: beim nächsten Versicherungsvertrag vorher einen der 182 deutschland weit von der IHK nach §34 e (-e-ist wichtig) zugelassenen Versicherungsberater konsultieren.
Written by Wolfgang Schfer
Bei einem begründeten Schadensfall kann der Kunde, aber auch die Versicherungfirma den
Vertrag kurzfristig kündigen Das Problem bei dir ist wohl, dass dein Fall nicht begründet war,
da nicht abgedeckt. Wahrscheinlich ist dieser Generalvertreter kein Angestellter der Versicherung, sondern ein selbständiger Unternehmer.Wenn du in der Lage bist, zu beweisen, dass der Generalvertreter dir die Zusage gegeben hat, kannst du vielleicht gegen ihn persönlich vorgehen.
Written by Bernd L
Ein Generalvertreter kann keine Deckungszusage geben. Wenn er das vor Zeugen gemacht hat, kannst Du ihn verklagen
Written by Sprendlinger
Ok gehen wir in media res, eine Deckungszusage hat nie vorgelegen, jedenfalls nicht von der Rechtsabteilung der Versicherung. Die Deckungszusage durch den Generalvertreter ist irrelevant, da rechtlich kein Bestand.
Wieso aber dein RA ohne Zusage tätig geworden ist, ist komisch, den die stellen normalerweise den Antrag auf Rechtsschutz und somit auf Deckung. Er hat also auf deine Aussage hin, die Tätigkeit aufgenommen. Diesen dafür in die Haftung zu nehmen oder gar seine Kosten zu negieren, dürfte unmöglich sein.
Und ja du hast das Recht, bei Verweigerung der Versicherung einen Schadensfall zu übernehmen, diese fristlos zu Kündigen. Aber die Zeit bis zur Wirkung der Kündigung muss bezahlt werden.
das gilt bei rückwirkender Zahlung der Versicherungsbeiträge. Also kann es sein, dass du noch im minus bis zur Kündigung stehst. Also der Betrag bis zur Kündigung anteilsmäßig offen ist.(Debitor)
Schau dir an, wie du die Zahlungen an die Rechtschutzversicherung leistest. Monatl, Viertl, Halbjl, jährl???
"TM"
Written by Tetrazepam