Mietvertrag: wenn bei der Wohnungsübergabe KEIN Übernahmevertrag gemacht wurde ?
Nachdem ich in die Wohnung eingezogen bin stellte ich fest, dass es einige Schäden darin gab.
-kleine Schimmelfläche in einer Deckenecke
-defekte Kühlschranktür
-Dellen in den Tapeten
Ich habe bei diesem Vermieter € 640.- an Mietrückständen und die Mietkaution von € 350.- nicht bezahlt.
Der Mietvertrag ist bereits zum 30.06.2011 gekündigt.
Der Vermieter mag mich nicht leiden. Beim Auszug aus der Wohnung wird er natürlich behaupten, dass ich der Verursacher der o.g. Schäden bin.
Er weiß bis jetzt noch nichts über diese Schäden.
Mein Vermieter hat eine Rechtsschutzversicherung und hat ein Inkasso-Büro zur Eintreibung der Mietrückstände und der Mietkaution beauftragt.
Wie kann ich mich gegen eine finanzielle Haftbarmachung dieser Schäden durch den Vermieter wehren, die vor meinem Einzug in die Wohnung bereits vorhanden waren und ein Übernahmevertrag dabei nicht gemacht wurde ?
Written by Samough in Miete & Wohneigentum
Better Answer
Mietrückstand und fehlende Kaution kann der Vermieter eintreiben. Das Inkassobüro treibt nur die Kosten hoch und bringt nicht. Der gerichtliche MAhnbescheid ist maßgebend, aber alles treibt Deine Kosten hoch. Nur mit einem Übergabeprotokoll oder Zeugen kannst Du beweisen, dass die Schäden bei Einzug vorhanden waren.Dein zweiter Fehler ist, dass Du die Schäden noch nicht gemeldet hast.du bist verpflichtet auftretende Schäden sofort zu melden.-betr Schimmel - Die Kühlschrank kann durch normalen Gebrauch entstanden sein. Also bist Du nicht haftbar - sondern Abnutzung- Dellen in der Tapete kann durch Feuchtigkeit oder Unachtsamkeit entstanden sein. Hier wirst Du wohl haften müssen
Written by Sprendlinger
Other Answers
Die Mietrückstände haben also gar nichts mit deinen festgestellten Schäden zu tun? Da wäre ich als Vermieter auch nicht gut auf dich zu sprechen... Vor allem dann, wenn du dich gleich super eingeführt hast und die Kaution nicht bezahlt hast. Und das ist nachvollziehbar, dass der Vermieter ein Inkassobüro beauftragt hat oder arbeitest du für lau. Dein Vermieter bringt eine Leistung, indem er dir die Wohnung zur Verfügung stellt und du verweigerst die Gegenleistung (die Miete). Findest du das in Ordnung? Hoffentlich sieht er überhaupt noch einmal etwas von der Kohle.
Wehren kannst du dich gar nicht, da du nicht beweisen kannst, dass die Schäden nicht von dir stammen (fehlender Übernahmevertrag).
Written by Kwieen64
Das ist doch Schwachsinn hoch 3:
1. Es gibt keinen "Übernahmevertrag", höchstens ein Übergabeprotokoll.
2. Wenn du unmittelbar nach Einzug Schäden an der Wohnung feststellst, musst du diese sofort schriftlich melden und mit Fristsetzung deren Beseitigung fordern. Andenfalls hast du keine Ansprüche - und schon gar nicht auf Verweigerung von Miete und Kaution. Das hast du anscheinend nicht getan, daher muss man also mit Recht annehmen, dass du selbst die Schäden verursacht hast.
3. Als Vermieter würde ich bei derartig dreister Zahlungsverweigerung eines Mieters auch sofort ein Inkassobüro beauftragen und evtl. sogar wegen vorsätzlichem Betrug Strafanzeige erstatten.
Written by John D
Mietrückstand und fehlende Kaution kann der Vermieter eintreiben. Das Inkassobüro treibt nur die Kosten hoch und bringt nicht. Der gerichtliche MAhnbescheid ist maßgebend, aber alles treibt Deine Kosten hoch. Nur mit einem Übergabeprotokoll oder Zeugen kannst Du beweisen, dass die Schäden bei Einzug vorhanden waren.Dein zweiter Fehler ist, dass Du die Schäden noch nicht gemeldet hast.du bist verpflichtet auftretende Schäden sofort zu melden.-betr Schimmel - Die Kühlschrank kann durch normalen Gebrauch entstanden sein. Also bist Du nicht haftbar - sondern Abnutzung- Dellen in der Tapete kann durch Feuchtigkeit oder Unachtsamkeit entstanden sein. Hier wirst Du wohl haften müssen
Written by Sprendlinger